Aktuelles
08.02.2021
Winter: Sicherheit bei Eis und Schnee
Der Winter hat in weiten Landesteilen Einzug gehalten – und bleibt uns nach Ein-schätzung der Meteorologen noch einige Tage erhalten. Schneefälle, Eisglätte und damit chaotische Verkehrsverhältnisse sind weiterhin zu erwarten. Eis und Schnee bergen Gefahren, vor denen der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein warnt:
- Schlecht oder gar nicht geräumte Wege können das Eintreffen der Einsatzkräfte ver-zögern. Im Notfall kann die Suche nach einem zugeschneiten Unterflurhydranten für die notwendige Wasserversorgung jedoch kostbare Zeit in Anspruch nehmen. Der Landesfeuerwehrverband bittet Hausbesitzer und Mitbürger um Mithilfe, die Hydran-ten sowie Hydrantenhinweisschilder von Eis und Schnee freizuhalten - auch wenn der Schneepflug wieder den Schnee auf den Bürgersteig schiebt.
- Damit wird auch vermieden, dass unbeabsichtigt auf einem mit Schnee oder Eis be-deckten Unterflurhydranten abgestellte Fahrzeuge zeitaufwendig wieder entfernt werden müssen.
- Eiszapfen können eine Gefahr darstellen - machen aber nicht immer den Einsatz der Feuerwehr erforderlich. Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Mieter können von ei-nem Balkon, einem Wohnungsfenster oder einer Dachluke aus zum Beispiel mit ei-nem Besenstiel erreichbare Eiszapfen abstoßen. Es darf aber nicht vergessen wer-den, währenddessen den Gehweg von einer anderen Person absperren zu lassen. Die Eiszapfen sollten abgestoßen werden, bevor sie eine gefährliche Größe erreicht haben.
- Auch Schneewehen, die von Dächern auf Fußgängerbereiche zu stürzen drohen, er-fordern nicht immer den Einsatz der Feuerwehr. Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Mieter sollten bei der Beseitigung der Schneewehen genauso vorgehen wie beim Ab-stoßen der Eiszapfen. Erst wenn mit Eigenmitteln nichts erreicht werden kann, sollte die Feuerwehr gerufen werden.
- Bei einsetzendem Tauwetter kann das Schmelzwasser von Höfen, Parkplätzen usw. oft nicht abfließen, weil die Gullis eingefroren sind. Die Folge davon ist, dass das Schmelzwasser in nahe gelegene Kellerräume läuft und dort Schäden verursacht. Um das zu vermeiden, sollten auch die Gullis auf Höfen, Parkplätzen o.ä. rechtzeitig freigelegt und aufgetaut werden.
- Drehen Sie Heizkörper nie ganz ab. Wählen Sie mindestens die gekennzeichnete Frostschutzstellung. Sollten Wasserleitungen dennoch eingefroren sein, tauchen Sie diese keinesfalls mit offener Flamme auf sondern verwenden Sie in heißes Wasser getränkte Tücher oder einen Fön.
- Achten Sie beim Heizen mit offenem Feuer (etwa in einem Kamin) auf den korrekten Abzug der Gase.
- Auf jeden Fall sollte bei einem Brand so schnell wie möglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden.
Rückfragen beantwortet Ihnen gerne LFV S-H e.V., Holger Bauer, Referent für Öffentlichkeitsarbeit, unter der Nummer 0177 / 2745486