Aktuelles

31.03.2021

Nebenamtliche Lehrkräfte Landesfeuerwehrschule

Interessenbekundungsverfahren

Im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein in Harrislee, besteht ein Bedarf an

nebenamtlichen Lehrkräften.

In den Ausbildungsveranstaltungen an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein werden jährlich etwa 9.000 Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer aus den Bereichen der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufs- und Werkfeuerwehren sowie des Katastrophenschutzes für Führungs- und Sonderfunktionen oder ihre Laufbahngruppe aus- und fortgebildet. Die Lehrgangsteilnehmerinnen und –teilnehmer werden internatsmäßig an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein untergebracht und verpflegt.

Der Bedarf an nebenamtlichen Lehrkräften besteht insbesondere für folgende Aufgabengebiete in der Lehrgruppe „Technische Lehrgänge und Gruppenführungsausbildung“:

  • Praktische Ausbildung (Einsatzübungen) in den Lehrgängen Gruppenführung je nach Lehrgangsart von Dienstag bis Donnerstag oder von Montag bis Freitag
  • Bei entsprechender Eignung ist auch ein Einsatz in den theoretischen und praktischen Anteilen der technischen Lehrgänge und Seminare der Lehrgruppe vorstellbar

Das Anforderungsprofil

Voraussetzungen sind:

  • Die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, der Fachrichtung Feuerwehr mit dem Abschluss B 3 (Gruppenführerqualifikation)

oder

  • Mindestens Gruppenführungsausbildung im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr
  • Verantwortungsbewusstes, zielstrebiges und ganzheitliches Arbeiten
  • Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Feuerwehrwesens
  • Erfahrungen im Bereich der Ausbildung von Funktionen in der Feuerwehr auf Standort-, Amts- oder Kreisebene (z.B. Truppausbildung) oder Erfahrung im Bereich der Erwachsenenbildung.
  • Wünschenswert ist die Qualifikation als Ausbilder in der Feuerwehr oder die Ausbildereignungsprüfung (IHK) bzw. Teil 4 der Meisterprüfung
  • Gute Kenntnisse im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik
  • Mindestens den Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, wünschenswert ist die Fahrerlaubnisklasse C
  • Wünschenswert sind ebenfalls Kenntnisse im Bereich der Geräte- oder Atemschutzgerätewartung oder die entsprechende Qualifikation

Wir bieten Ihnen

  • Eine Stundenvergütung in Höhe von 18,00 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) entsprechend des Anhanges 1 zur Schulordnung
  • Eine Vergütung für notwendige Vorbereitungsstunden (60 Minuten) in Höhe von 12,00 Euro entsprechend des Anhanges 1 zur Schulordnung

Rechtliche Grundlagen für die Mitwirkung als nebenamtliche Lehrkraft

  • Die rechtliche Grundlage bildet der beigefügte Anhang 2 zur Schulordnung

Umfang der Mitwirkung

  • Der Umfang der Mitwirkung wird individuell festgelegt

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum

15. Mai 2021

an die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein ausschließlich in elektronischer Form als zusammenhängendes PDF Dokument an lg21@lfs.landsh.de. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an christian.arp@lfs.landsh.de (Tel.: 0461/7744-210).

Weitere Informationen

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