Aktuelles
31.03.2021
Nebenamtliche Lehrkräfte Landesfeuerwehrschule
Interessenbekundungsverfahren
Im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein in Harrislee, besteht ein Bedarf an
nebenamtlichen Lehrkräften.
In den Ausbildungsveranstaltungen an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein werden jährlich etwa 9.000 Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer aus den Bereichen der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufs- und Werkfeuerwehren sowie des Katastrophenschutzes für Führungs- und Sonderfunktionen oder ihre Laufbahngruppe aus- und fortgebildet. Die Lehrgangsteilnehmerinnen und –teilnehmer werden internatsmäßig an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein untergebracht und verpflegt.
Der Bedarf an nebenamtlichen Lehrkräften besteht insbesondere für folgende Aufgabengebiete in der Lehrgruppe „Technische Lehrgänge und Gruppenführungsausbildung“:
- Praktische Ausbildung (Einsatzübungen) in den Lehrgängen Gruppenführung je nach Lehrgangsart von Dienstag bis Donnerstag oder von Montag bis Freitag
- Bei entsprechender Eignung ist auch ein Einsatz in den theoretischen und praktischen Anteilen der technischen Lehrgänge und Seminare der Lehrgruppe vorstellbar
Das Anforderungsprofil
Voraussetzungen sind:
- Die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, der Fachrichtung Feuerwehr mit dem Abschluss B 3 (Gruppenführerqualifikation)
oder
- Mindestens Gruppenführungsausbildung im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr
- Verantwortungsbewusstes, zielstrebiges und ganzheitliches Arbeiten
- Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Feuerwehrwesens
- Erfahrungen im Bereich der Ausbildung von Funktionen in der Feuerwehr auf Standort-, Amts- oder Kreisebene (z.B. Truppausbildung) oder Erfahrung im Bereich der Erwachsenenbildung.
- Wünschenswert ist die Qualifikation als Ausbilder in der Feuerwehr oder die Ausbildereignungsprüfung (IHK) bzw. Teil 4 der Meisterprüfung
- Gute Kenntnisse im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik
- Mindestens den Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, wünschenswert ist die Fahrerlaubnisklasse C
- Wünschenswert sind ebenfalls Kenntnisse im Bereich der Geräte- oder Atemschutzgerätewartung oder die entsprechende Qualifikation
Wir bieten Ihnen
- Eine Stundenvergütung in Höhe von 18,00 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) entsprechend des Anhanges 1 zur Schulordnung
- Eine Vergütung für notwendige Vorbereitungsstunden (60 Minuten) in Höhe von 12,00 Euro entsprechend des Anhanges 1 zur Schulordnung
Rechtliche Grundlagen für die Mitwirkung als nebenamtliche Lehrkraft
- Die rechtliche Grundlage bildet der beigefügte Anhang 2 zur Schulordnung
Umfang der Mitwirkung
- Der Umfang der Mitwirkung wird individuell festgelegt
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum
15. Mai 2021
an die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein ausschließlich in elektronischer Form als zusammenhängendes PDF Dokument an lg21@lfs.landsh.de. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an christian.arp@lfs.landsh.de (Tel.: 0461/7744-210).