Aktuelles
30.11.2021
Vermeidung der Ausbreitung des Corona Virus im Bereich der Feuerwehren
Verlängerung der Ausnahmeregelungen über die Durchführung von
Mitgliederversammlungen und Wahlen
Aufgrund der abermals aufwachsenden kritischen Lage im Hinblick auf die Ausbreitung
des Corona Virus werden die Regelungen in den Mustersatzungen über die Durchführung
der Jahreshauptversammlungen innerhalb von drei bzw. vier Monaten nach Ende des
Kalenderjahres durch das Ministerium für Inneres, Integration, ländliche Räume und
Gleichstellung (MILIG) auch für das Jahr 2022 außer Kraft gesetzt.
Außerdem wird bis zum 31.12.2022 durch das MILIG weiterhin die Möglichkeit der
Durchführung von Briefwahlen für Wahlen von Mitgliedern des Wehrvorstandes eröffnet.
Auf die weitergehenden Ausführungen in den Schreiben des MILIG vom 21.10.2020, vom
29.10.2020 und vom 26.11.2020, die als Anlage beigefügt sind, wird Bezug genommen.
Dr. Ralf Kirchhoff