Aktuelles

30.11.2021

Vermeidung der Ausbreitung des Corona Virus im Bereich der Feuerwehren

Bild - Vermeidung der Ausbreitung des Corona Virus im Bereich der Feuerwehren

Verlängerung der Ausnahmeregelungen über die Durchführung von

Mitgliederversammlungen und Wahlen

Aufgrund der abermals aufwachsenden kritischen Lage im Hinblick auf die Ausbreitung

des Corona Virus werden die Regelungen in den Mustersatzungen über die Durchführung

der Jahreshauptversammlungen innerhalb von drei bzw. vier Monaten nach Ende des

Kalenderjahres durch das Ministerium für Inneres, Integration, ländliche Räume und

Gleichstellung (MILIG) auch für das Jahr 2022 außer Kraft gesetzt.

Außerdem wird bis zum 31.12.2022 durch das MILIG weiterhin die Möglichkeit der

Durchführung von Briefwahlen für Wahlen von Mitgliedern des Wehrvorstandes eröffnet.

Auf die weitergehenden Ausführungen in den Schreiben des MILIG vom 21.10.2020, vom

29.10.2020 und vom 26.11.2020, die als Anlage beigefügt sind, wird Bezug genommen.

 

Dr. Ralf Kirchhoff


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