Historie
Geschichte des Feuerwehrwesens im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Die Geschichte des Feuerwehrwesens im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist in der Chronik dargestellt, die 2017 aus Anlass des 125jährigen Bestehens des Kreisfeuerwehrverbandes Rendsburg-Eckernförde erschienen ist. Auf dem Gebiet des heutigen Kreises Rendsburg-Eckernförde entstanden 1867 die Kreise Eckernförde, Kiel (ab 1883: Landkreis Kiel, ab 1907: Kreis Bordesholm1) und Rendsburg.
- Der Kreis Eckernförde entstand aus der Stadt Eckernförde, dem Amt Hütten und den Schwansener und Dänischwohlder adeligen Güterdistrikten.
- Der Kreis Kiel entstand aus der Stadt Kiel, den Ämtern Bordesholm (ohne Sachsenbande), Cronshagen, Kiel und Neumünster, der klösterlich Itzehoer Vogtei Meimerstorf und meh-reren adeligen Gütern des Kieler Güterdistrikts.
- Der Kreis Rendsburg entstand aus der Stadt Rendsburg, Teilen des Amtes Rendsburg. dem Kanzleigut Hanerau, den zum Kloster Itzehoe und dem Gut Drage gehörenden Ge-bieten sowie mehreren adeligen Gütern des Kieler Güterdistrikts.
Seitdem änderten sich die Kreisgrenzen:
- 1878 wechselte die Hohner Harde vom Kreis Eckernförde in den Kreis Rendsburg.
- 1883 wurde Kiel Stadtkreis, 1901 Neumünster. Bis 1970 wurden mehrere Gemeinden der Kreise Bordesholm und Eckernförde in diese Städte eingemeindet.
- 1932 wurde der Kreis Bordesholm aufgelöst und die Gemeinden in die Kreise Plön, Rendsburg und Segeberg eingegliedert2. Rechtsnachfolger war der Kreis Rendsburg.
- 1970 wurde aus den Kreisen Eckernförde und Rendsburg sowie den Ämter Brügge und Flintbek aus dem Kreis Plön, die bis 1932 dem Kreis Bordesholm angehörten, der neue Kreis Rendsburg-Eckernförde gebildet3. Gleichzeitig wurden die Ämter Schenefeld und Wacken in den Kreis Steinburg, die Gemeinde Einfeld in die Stadt Neumünster, die Ge-meinde Kopperby in den Kreis Schleswig und die Gemeinde Russee in die Stadt Kiel eingegliedert.
Die Geschichte des Feuerwehrwesens beginnt mit Nachrichten über erste Brände im 12. und 13. Jahrhundert. Die weitere Entwicklung ist ausführlich in der Chronik dargestellt, auch in den Gebieten, die heute nicht mehr zum Kreis gehören. Eine Schnellübersicht findet sich in der
Zeittafel zum Feuerwehrwesen im Kreis Rendsburg Eckernförde
Eine erste Organisation für die Hilfe bei der Bekämpfung von Bränden und beim Wiederaufbau waren Brandgilden. Die erste derartige Gilde war die 1514 gegründete Brand- und To-tengilde (Sünte-Lorens-Gilde) zu Eiderstede, heute ein Ortsteil von Bordesholm. Später gründeten sich in fast allen Ortschaften Gilden, die sowohl Gebäude als auch Mobilien versicherten.
Brandgilden in den Kreisen Eckernförde, Kiel und Rendsburg
Zwischen 1740 und 1776 wurde das Feuerlöschwesen durch Brandverordnungen geregelt. In den Städten und Ämtern entstanden Brandkassen, die für die Feuerversicherung der Gebäu-de, die Brandverhütung und die Brandbekämpfung in ihrem Gebiet oder für mehrere Ämter zuständig waren. Parallel wurden die Brandgilden aufgelöst oder auf die Mobilienversicherung beschränkt. Die örtlichen Brandkassen der Herzogtümer wurden zur Städte- bzw. zur Ämterbrandkasse zusammengeschlossen; weiter gab es eine Brandkasse für die Kirchen. Sie wurden gemeinsam vom Brandversicherungscomptoir in Kopenhagen ver-waltet. Die Ämterbrandkasse veröffentlichte bis zu ihrer Auflösung 1874 jährliche Berichte über Brände und Brandschäden, die z. T. im Landesarchiv archiviert sind. Über Brände in den Jahren 1777 bis 1871 im Bereich der Brandkassen und der angrenzenden Güterdistrikte informieren folgende Zeittafeln:
Brandcasse der Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen
Brandcasse der Ämter Gottorf und Hütten
Brandcasse des Amtes Neumünster
Brandcasse des Amtes Rendsburg
1867 wurde Schleswig-Holstein preußische Provinz. Ortspolizeibehörden waren bis 1889 die Hardes- und Kirchspielsvogteien; 1889 wurden die Amtsvorsteher Ortspolizeibehörden. Har-des- und Kirchspielsvogteien erstellten regelmäßig Lageberichte, u.a. über Brände. Diese sind in den folgenden Zeittafeln aufgeführt.
Kirchspielvogtei Kiel und Amt Kronshagen
Zur Brandbekämpfung waren ursprünglich alle Bürger verpflichtet, später in Pflicht- oder Zwangsfeuerwehren organisiert. Nach 1860 bildeten sich auch im Gebiet der drei Kreise freiwillige Feuerwehren.
Gründungsdaten freiwilliger Feuerwehren
1853 schlossen sich freiwillige Feuerwehren zum Deutschen Feuerwehrverband und 1862 zum Niedersächsischen Feuerwehrband zusammen. 1874 gründeten 14 schleswig-holsteinische Feuerwehren den Provinzial-Feuerwehrverband, der 1892 die Gründung von Kreis-Feuerwehr-Bezirken beschloss. Freiwillige Feuerwehren gründeten am 9. Oktober 1892 den Kreis-Feuerwehr-Bezirk Eckernförde und am 27. November 1892 die Kreis-Feuerwehr-Bezirke Kiel und Rendsburg.
Vorsitzende der Kreisfeuerwehrverbände
Bordesholm, Eckernförde , Rendsburg und Rendsburg Eckernförde
Höhepunkte im Leben der Feuerwehren und ihrer Verbände waren und sind Kreisfeuerwehrtage. Sie dienen sowohl der Information und dem Erfahrungsaustausch der teilnehmenden Feuerwehrleute als auch der Öffentlichkeitsarbeit.
Kreisfeuerwehrtage der Kreisfeuerwehrverbände
In den vorstehenden Übersichten sind alle bekannten Daten erfasst. Zur Ergänzung wird gebeten, fehlende Daten mit Angaben zur Fundstelle der Geschäftsstelle mitzuteilen.
Für eigene Forschungen stehen in der Geschäftsstelle zur Einsicht bereit:
- Aktuelle Fassung des Chronik-Textes mit Fußnoten zu den jeweiligen Fundstellen
- Verzeichnis der ausgewerteten Bestände des Landesarchivs
- Ausgewählte Dokumente des Landesarchivs ab 1735 einschl. einer Transkription der in deutscher Schrift verfassten Dokumente und einer Inhaltsübersicht in elektronischer und Papier-Form, z.B. Auszüge aus den Brandstatistiken von 1787 bis 1871
- Auszüge aus der Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-Zeitung, Jahrgänge 1880 bis 1907 mit Findex
Eine umfangreiche Ausarbeitung zur Geschichte des Feuerwehrwesens in Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen das Feuerwehrmuseum Schleswig-Holstein.
Bei Fragen zur Historie der Freiwilligen Feuerwehren in unserem Kreis kontaktieren Sie bitte Karl-Heinz Mücke. E-Mail
1 Bekanntmachung vom 27.5.1907, Ministerialblatt S. 168
2 § 10 Abs. 1 Zweite Sparverordnung vom 23.12.1931, Gesetzsammlung S. 293, §§ 43 – 49 der Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1.8.1932, Gesetzsammlung S. 255
3 Zweites Gesetz einer Neuordnung von Gemeinde- und Kreisgrenzen sowie Gerichtsbezirken vom 23.12.1969, GVOBl. Schl.-H. S. 280